Wie lange hat mein Motorrad eigentlich noch TÜV? Wenn im Frühjahr die Temperaturen steigen und Matsch und Salz endlich von den Straßen sind, ist das meist nicht die erste Frage, die sich Biker nach der langen motorradfreien Zeit stellen. Trotzdem solltest du den Termin auf der Plakette nicht aus den Augen verlieren, sonst drohen zusätzliche Kosten.
Wie beim Auto stehen auch beim Motorrad alle zwei Jahre eine Haupt- und Abgasuntersuchung an, die in der Regel zusammen durchgeführt werden. Konkret sind sie für diese Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben:
Von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren – zum Beispiel Diesel – ausgenommen, genau wie Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen worden sind.
Eine Prüfplakette ist grundsätzlich nach einer Hauptuntersuchung zwei Jahre lang gültig. Die früher übliche Rückdatierung bei verspäteter Vorführung des Kraftfahrzeugs wurde Anfang 2012 abgeschafft. Wer sein Motorrad also erst im Mai zum TÜV bringt, obwohl die alte Plakette nur bis April gültig war, erhält seitdem nach bestandener Hauptuntersuchung eine bis Mai gültige Plakette. Im Gegenzug muss der Fahrzeughalter allerdings mit höheren Kosten und Sanktionen rechnen, wenn er die vorgesehenen Fristen versäumt. So ist der TÜV verpflichtet, bei der Hauptuntersuchung 20 Prozent auf seine Gebühren aufzuschlagen, wenn eine Prüfplakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Dazu kommen Strafgelder, die mit zunehmender Dauer des Versäumnisses steigen:
Und auch ein anderer Punkt ist nicht zu unterschätzen: Bei einem Unfall mit abgelaufener TÜV-Plakette kann der Fahrer von der Versicherung belangt werden.
Eine gute Vorbereitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Hauptuntersuchung. Das beginnt bereits mit der Terminvereinbarung: Sie ist zwar nicht notwendig, spart aber lästige Wartezeiten. Und ist heute vielfach schon online möglich.
Außerdem solltest du folgende Unterlagen griffbereit haben, die der Prüfer sehen möchte:
Tatsächlich kannst du dein Motorrad in einem gewissen Rahmen auf die TÜV-Abnahme vorbereiten und so womöglich Zeit und Geld sparen. Statistiken zeigen, dass vor allem die Lichtanlage häufig zu Beanstandungen führt, gefolgt von Achsen, Rädern und Antrieb, Fahrgestell und Rahmen und der Bremsanlage. Es kann sich also lohnen, seine Maschine vorab auf offensichtliche Mängel kontrollieren zu lassen:
All diese Dinge werden von UNS vorab geprüft, denn diese Mängeln können gegebenenfalls zu einer Verweigerung der Plakette führen.
Bei der Hauptuntersuchung werden Funktion und Wirkung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme eines Kraftfahrzeugs geprüft. Dabei handelt es sich um eine sogenannte zerlegungsfreie Sichtprüfung; bei der Hauptuntersuchung wird das Motorrad also nicht auseinandergebaut.
Die Hauptuntersuchung startet immer mit einer Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens acht Kilometer pro Stunde. Dabei prüft der Sachverständige vor allem die Lenk- und Bremsfunktion und stellt sicher, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Motorrades so funktionieren, wie sie sollen. Neu zugelassene Motorräder haben heute allerlei elektronische Hilfsmittel wie Antiblockiersystem (ABS), Traktionskontrolle und Berganfahrhilfe an Bord; die Prüfung ihrer Sicherheit und ordnungsgemäßen Funktion wird daher bei der Hauptuntersuchung immer wichtiger.
Wenn es beim ersten Anlauf mit der TÜV-Plakette nicht geklappt hat, kann der Halter die dokumentierten Mängel innerhalb eines Monats beseitigen (lassen). Innerhalb dieser Frist muss das Motorrad mitsamt Prüfbericht zur Nachuntersuchung vorgeführt werden. Versäumst du diese Frist, muss du nochmals die komplette Hauptuntersuchung durchführen lassen – und natürlich auch erneut bezahlen.
Telefon: 05571/9192913
Mail: info@bikerspoint-fuchs.de